Planung und Trassierung

 

Die linksrheinische Autobahn, nach ihrer Gesamtfertigstellung ein durchgehender Straßenzug überregionaler, ja europäischer Bedeutung, verdankt ihr Entstehen nicht einer "Planung aus einem Guß", sondern wurde im Laufe der Jahre aus mehreren Einzelplanungen zusammengefügt. Zu den Planungsabschnitten ist in der "Dokumentation Bundesautobahn Krefeld – Ludwigshafen" aus dem Jahre 1975 eine ausführliche Darstellung enthalten.

 

Auch der jetzt durchgehend fertiggestellte Abschnitt Moers – niederländische Grenze bei Goch ist in zwei Planungsschritten entstanden. Im Raume Krefeld war seit langem zwischen Bockum und Uerdingen eine Trasse für die Osttangente freigehalten worden. Seit dem Ende der fünfziger Jahre wurde daran nördlich anschließend die Planung einer Ersatzstraße für die überlastete Bundesstraße 57 betrieben. Da ein Ausbau der bestehenden Straße wegen der vielen Ortsdurchfahrten nicht möglich war, entschloß man sich zu einer neuen Führung bis nördlich von Rheinberg; dort sollte die Trasse wieder in die bestehende Bundesstraße 57 einmünden. Für diese Planung wurde in den Jahren 1961/62 ein landesplanerisches Anhörungsverfahren durch den Ruhrsiedlungsverband – heute Kommunalverband Ruhr (KVR) – durchgeführt.

 

Mitte der sechziger Jahre kam in Zusammenarbeit mit der niederländischen Straßenbauverwaltung die Überlegung auf, die Straße bis in den Raum Goch weiterzuführen und dort mit dem niederländischen Autobahnnetz zu verbinden. Im Jahr 1967 wurde ein Erörterungsverfahren im Rahmen des § 16 Bundesfernstraßengesetz durchgeführt, die Linie wurde 1972 durch den Bundesminister für Verkehr bestimmt.

 

Schwierigkeiten ergaben sich im sogenannten "Rheinberger Bogen". Dort mußte die Trasse im Interesse der angrenzenden Wohnbebauung nach Westen verschoben werden; die Bestimmung der Linie nach § 16 Bundesfernstraßengesetz erfolgte erst Ende 1973.

 

Die A 57 Moers bis rheinberg verläuft – entsprechend ihrer eingangs geschilderten ursprünglichen Funktion als Ersatzstraße – parallel zur Bundesstraße 57. Sie benutzt die Freiräume zwischen den Ortslagen Moers und Kamp-Lintofrt; die Trassierung wurde jedoch durch verschiedene Zwangspunkte – Verknotung mit der Autobahn A 42, nahegelegene Anschlußstelle Kamp-Lintfort und Bergehalden – erschwert. Südwestlich von Rheinberg schwenkt die A 57 in dem schon erwähnten "Rheinberger Bogen" aus der bisherigen Nord-Süd-Richtung nach Westen ab. In einer flachen, langgestreckten Steigung durch den Staatsforst "Leucht" erreicht die Trasse die Bönninghardt, einen Teil der "Niederrheinischen Höhen", den sie längs durchläuft und bei Sonsbeck wieder verläßt.

 

Der weitere Verlauf führt in einer großzügigen Linienführung durch die Niederungsgebiete der Großen Ley, der Kervenheimer Mühlenfleuth, der Niers und der Kendel, unterbrochen von einer ca. zwei Kilometer langen Schneise durch den Kalbecker Forst. Die niederländische Grenze erreicht die A 57 bei Goch-Hommersum.

 

Als Voraussetzung für den Bau neuer Bundesfernstraßen, so auch der A 57, fordert das Bundesfernstraßengesetz die Durchführung eines förmlichen Verfahrens, des Planfeststellungsverfahrens, an dem alle durch die Planung Betroffenen beteiligt werden und in dessen Verlauf Anregungen zur und Bedenken gegen die Straße vorgetragen werden können. Die rechtliche Grundlage für den Bau ist letztlich durch den Planfeststellungsbeschluß gegeben.

 

Für die A 57 von Moers bis zur niederländischen Grenze wurden zehn Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Weitere zwei Planfeststellungsverfahren waren für das Autobahnkreuz A 57/A 2 in Moers und für die Anschlußstelle Kevelaer-Kervenheim notwendig.

 

Wegen Meinungsverschiedenheiten mit beteiligten Behörden wurde nach Einholen der Weisung des Bundesministers für Verkehr ein Nachtragsplanfeststellungsbeschluß erlassen. In das Planfeststellungsverfahren für die letzten fünf Autobahnkilometer bis zur niederländischen Grenze wurde die Zollanlage des deutsch-niederländischen Gemeinschaftszollamtes Goch-Hommersum einbezogen.

 

Insgesamt sind zehn Anfechtungsklagen der Betroffenen eingereicht worden, die in der ersten Instanz entschieden wurden beziehungsweise durch außergerichtliche Einigungen geregelt werden konnten.

 

Trassierungselemente – Querschnitt

 

Dem südlichen Teil des jetzt durchgehend fertiggestellten Abschnittes vom Autobahnkreuz Moers bis zum Rheinberger Bogen wurde aufgrund der Tatsache, daß er zunächst als Ersatzbundesstraße geplant war, eine Entwurgeschwindigkeit von VE = 100 km/h zugrundegelegt. Die verwendeten Entwurfselemente

 

Mindeshalbmesser                   = 2000 m

Mindestkuppenhalbmesser       = 20000 m

Mindestwannenhalbmesser       = 15000 m

 

sind jedoch nur an wenigen Stellen, die sich durch Zwangspunkte ergaben, vorhanden.

 

Für den weiteren Verlauf bis zur Grenze wurde eine Entwurfsgeschwindigkeit von VE = 120 km/h vorgegeben. Die Mindestelemente betragen hier

 

Mindesthalbmesser                  = 5000 m

Mindestkuppenhalbmesser       = 30000 m

Mindestwannenhalbmesser       = 20000 m

 

Die größte Steigung zwischen dem Autobahnkreuz Moers und der niederländischen Grenze beträgt 1,74 Prozent. Als Querschnitte wurden im südlichen Bereich ein Regelquerschnitt (RQ) 30,00, im weiteren Verlauf gemäß der inzwischen eingeführten RAL-Q 1974 ein RQ 29,00 gewählt.

 

Die für den Straßenbau erforderlichen Grundflächen wurden entweder in Verhandlungen mit den betroffenen Eigentümern von der Straßenbauverwaltung erworben oder im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren zur Verfügung gestellt. Für den rund 54 Kilometer langen Streckenabschnitt zwischen Krefeld und Bundesgrenze mußten etwa 392 Hektar Land erworben werden. Im Abschnitt von der A 2 bis zur Anschlußstelle Sonsbeck (ca. 25 Kilometer lang) wurden die Flächen im Wege von Verhandlungen mit den Eigentümern gekauft. Dazu mußten 199 Kaufverträge und 457 Entschädigungsverträge über Pächter- und Mieteransprüche, Aufwuchs, Wertminderungen usw. geschlossen werden. Der Aufwand hierfür umfaßte etwa 22,5 Millionen Mark. Die größte erworbene Fläche eines Eigentümern maß 203657 Quadratmeter, die kleinste einen Quadratmeter.

 

Die Teilstrecke von Sonsbeck bis zur Bundesgrenze wurde in vier Flurbereinigungsverfahren ausgewiesen. Der Kostenaufwand für 166 Hektar bereitgestellte Fläche beläuft sich auf etwa 14,3 Millionen Mark.