A 73 - gute Fortschritte bei den Planungsarbeiten

Der vierstreifige Neubau der A 71 Erfurt - Schweinfurt / A 73 Suhl - Lichtenfels (Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 16) schreitet weiter zügig voran. Knapp 130 km der insgesamt ca. 223 km langen Autobahn führen durch den Freistaat Thüringen und werden von der DEGES, Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, realisiert. Der Bau der verbleibenden rund 93 km liegt in Verantwortung der Straßenbaubehörden des Freistaates Bayern. Im Zuge der A 71 sind bereits 25,6 km fertiggestellt bzw. sind die Bauarbeiten auf weiter Strecke in vollem Gange.
Parallel dazu wird mit Nachdruck auch an dem thüringischen Streckenanteil der A 73 zwischen dem AD Suhl und der Landesgrenze zu Bayern gearbeitet. Unmittelbar westlich von Suhl bindet die A 73 an die A 71 an. Sie umfährt Suhl im Süden, im weiteren Verlauf Schleusingen im Osten und Eisfeld im Westen, bevor sie den Übergangspunkt an der Landesgrenze zu Bayern zwischen Herbartswind und Rottenbach erreicht. Die Autobahn wird vierstreifig (plus Standstreifen) mit einem Regelquerschnitt von 26 m Kronenbreite gebaut.
Mit dem Bau der A 73 erfährt der südostthüringische Raum eine deutliche Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und damit eine Aufwertung sowohl als Gewerbestandort als auch als Fremdenverkehrsregion. Es wird damit nicht nur eine leistungsfähige Straßenverbindung nach Nordbayern geschaffen, sondern über die A 71 und deren Verknüpfungen mit vorhandenen (A 4, A 70) bzw. geplanten (A 38) Autobahnen ein unmittelbarer Zugang zum deutschen Fernstraßennetz.
Neben den raumordnerischen Vorteilen sind es besonders verkehrliche Gründe, die den Neubau einer vierstreifigen Autobahn erforderlich machen. Die für das Jahr 2010 prognostizierten Verkehrsbelastungen auf der A 73 bewegen sich - je nach Abschnitt - zwischen 20.000 und 42.000 Kfz/24 h mit einem Lkw-Anteil zwischen 14 und 29 %. Durch die Bündelung des Durchgangsverkehrs auf der Autobahn werden das nachgeordnete Straßennetz und insbesondere die Ortsdurchfahrten spürbar entlastet.
Das insgesamt 33,5 km lange Teilstück der A 73 in Thüringen ist unterteilt in vier Verkehrseinheiten (VKE), also verkehrswirksame Teilabschnitte, für die die Planungsarbeiten unterschiedlich weit vorangeschritten sind.

Verkehrseinheit 5211

Ab dem AD Suhl verläuft die A 73 zunächst nach Süden, quert mit einer 845 m langen Brücke das Haseltal sowie Teile der Stadt Suhl und schwenkt in einem weiten Bogen in südöstliche bzw. östliche Richtung. Im Verlauf dieser VKE werden zwei weitere Großbrücken und zwei Anschlußstellen gebaut. Entgegen der ursprünglichen Planung wird die Autobahnmeisterei nicht im Bereich der AS Suhl-Sehmar gebaut, sondern -  zentraler gelegen - an der A 71 im Bereich der AS Zella-Mehlis. Dieser Umstand ermöglicht nun eine veränderte Linienführung in diesem Bereich, die eine Reihe von Vorteilen mit sich bringt:

Talbrücke Haseltal (845 m)

Unmittelbar südlich des Autobahndreiecks Suhl überführt das Bauwerk den Haseltalraum mit der Eisenbahnlinie Meiningen - Erfurt, die Meininger Straße sowie mehrere Wirtschafts- und sonstige Erschließungswege. Es handelt sich um eine Achtfeldbrücke mit Stützweiten zwischen 70 und 175 m und einer maximalen Höhe über Grund von ca. 80 m. Aufgrund der exponierten Lage dieser Talbrücke legen die Planer besonderen Wert darauf, daß sich das Bauwerk mit ausgewogenen Proportionen harmonisch in die Stadtlandschaft einfügt und sich zugleich wirtschaftlich herstellen und erhalten läßt. Der gesamte Autobahnquerschnitt wird auf einem gemeinsamen Überbau (einteiliger Stahl-Verbundquerschnitt) geführt.

Anschlußstelle Suhl-Sehmar

Die Anbindung der Stadt Suhl erfolgt hier von der Landesstraße L 1140 über einen neuen Zubringer zur A 73, der im bebauten Bereich von der Stadt Suhl und im weiteren Verlauf zusammen mit der Autobahn gebaut wird. Im Zuge einer Trassenoptimierung wurden die AS und Teile des Zubringers von der Bebauung abgerückt.

Anschlußstelle Suhl-Süd (B 247)

Südlich Suhl wird die A 73 am Gewerbegebiet Friedberg über einen kurzen Zubringer an die B 247 angeschlossen. Diese z.T. dreispurige Bundesstraße wird durch die A 73 um bis zu 70 % entlastet.

Verkehrseinheit 5212

Die Streckencharakteristik dieser VKE ist durch ein topografisch stark bewegtes Gelände geprägt, was sich nicht zuletzt in 7 Talbrücken mit einer Gesamtlänge von 2.344 m ausdrückt.
Durch die A 73 wird die Bundesstraße B 247 zwischen Suhl und Schleusingen um bis zu 14.000 Kfz/24 h entlastet. Dies führt vor allem zu einer spürbaren Verkehrsberuhigung in den Ortslagen Hirschbach, Erlau und Schleusingen.
Für die Linienführung im Streckenabschnitt der VKE 5212 kamen im Raumordnungsverfahren zwei Haupttrassen in Frage. Zu der gewählten Vorzugsvariante sind von der Bürgerinitiative "Pro A 73" modifizierte Varianten vorgeschlagen worden, die jedoch nach sorgfältiger Untersuchung eine Reihe ökologischer und ökonomischer Nachteile aufwiesen und somit nicht zur Ausführung gelangen können.

Anschlußstelle Schleusingen (B 4)

Im Bereich der Anschlußstelle liegt die Autobahntrasse im Einschnitt, die B 4 wird überführt. Der Anschluß der Rampen an die Bundesstraße erfolgt über Kreisverkehrsanlagen. Einschließlich der in Planung befindlichen Ortsumgehung Schleusingen erfolgt hier eine optimale Verknüpfung des nachgeordneten Straßennetzes an die Autobahn und gleichzeitig eine deutliche Reduzierung des innerstädtischen Verkehrs.
Als flankierende Maßnahme wird durch das Straßenbauamt Suhl zwischen der Anschlußstelle und der B 4 nördlich von Ratscher ein Zubringer gebaut.

Verkehrseinheit 5213

Die Hügellandschaft des südlichen Thüringer Waldes kennzeichnet die Topographie in diesem Streckenabschnitt. Charakteristisch für die Talbereiche mit ihren Wasserläufen (Nahe, Schleuse, Wiedersbach, Brünn) sind die kleinen Dörfer und ausgedehnte Waldgebiete. Die Trassierung der A 73 berücksichtigt in diesem Bereich die Belange des sensiblen Naturraumes mit dem Landschaftsschutzgebiet "Hildburghäuser Wald".
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurde die ursprüngliche Vorzugslinie im Bereich nordöstlich Brattendorf optimiert und einer "neuen Linie" - westlich der optimierten Linie - gegenübergestellt. Die "neue Linie" bildet die Grundlage für die Vorentwurfsplanung.
Wichtigstes Merkmal der Vorzugslinie, die jetzt zur Ausführung gelangt, ist der Verzicht auf das ursprünglich vorgesehene, 500 m lange Tunnelbauwerk zwischen der Ortslage Waldau und der Talsperre Ratscher.
Die alte Planung hätte nicht nur einen gewaltigen Erdmassenüberschuß zu Folge gehabt, sondern auch Mehrkosten von ca. 40 Mio. DM verursacht. Die aktuelle Planung ohne Tunnel rückt zwar in Richtung Naherholungsgebiet Ratscher Stausee, hat aber für die Anwohner keine Nachteile. Die Autobahn soll nämlich auf ganzer Länge in Tieflage geführt werden. Die aus den Einschnitten gewonnenen Erdmassen werden in Dammlagen für einen zusätzlichen Lärmschutzwall aufgeschüttet, so daß die A 73 in diesem Bereich vollständig im Einschnitt verschwindet.

Verkehrseinheit 5214

In diesem Streckenabschnitt quert bzw. tangiert die geplante Trasse einige ökologisch sensible Bereiche wie den faunistischen Biotopkomplex am Wasserberg, das Landschaftsschutzgebiet "Frankenschwelle" und die Naturschutzgebiete "Görsdorfer Heide" und "Leite bei Harras". Um eine möglichst umweltverträgliche Linie zu finden, wurden mehrere Varianten untersucht und bereits definierte Vorzugslinien nochmals optimiert.
Bei der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren im Juni 1999 ergaben sich begründete Einsprüche von Betroffenen hinsichtlich Änderungen bei landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, beim Grunderwerb, beim landwirtschaftlichen Wegenetz und bezüglich der Lage der Anschlußstelle bei Rottenbach. Ein entsprechendes Planänderungsverfahren wird durchgeführt.

Status
Das Planfeststellungsverfahren für die VKE 5214 Eisfeld - Landesgrenze TH/BY wurde am 02.12.1998 eingeleitet. Das nach der Anhörung im Juni 1999 notwendig gewordene Planänderungsverfahren wird voraussichtlich im Sommer 2000 abgeschlossen. Für den Bereich des Werratals (855 m inkl. Brückenbauwerk) liegt seit dem am 12. November 1999 ein Plangenehmigungsbeschluß vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur vor. Mit dem 1. Spatenstich am 19. April 2000 beginnen die Bauarbeiten an der Werratalbrücke und damit an der A 73 insgesamt. Der Baubeginn der Strecke in dieser VKE ist ab 2001 vorgesehen.

Anschlußstelle Eisfeld-Nord (B 4)

Von vier möglichen Varianten wurde diese Lage der AS im Nordwesten von Eisfeld aus Gründen der Ökonomie, Ökologie, Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Verkehrswirksamkeit bereits im Januar 1997 als die geeignetste endgültig festgelegt. Im Zuge des Neubaus der Anschlußstelle werden zwei Zubringerstraßen zur B 4 bzw. zwischen der B 4 und der B 89 gebaut. Damit werden beide Bundesstraßen über diese AS mit der A 73 verknüpft.

Werratalbrücke (432 m)

Das Bauwerk führt in einer maximalen Höhe von 24 m über das Werratal. Die Brücke quert die Werra, die Bundesstraße B 89 Meiningen - Eisfeld, die Eisenbahnstrecke Meiningen - Eisfeld, zwei Wirtschaftswege und einen Bach (Mühlengraben). Außerdem kreuzen im Bauwerksbereich zwei Energieversorgungs-Freileitungen und zwei Trinkwasserleitungen die Autobahntrasse. Die südliche Trinkwasserleitung befindet sich im Wirtschaftsweg am Eichberg und wird zusammen mit dem Weg vor das Brückenwiderlager umverlegt.

Anschlußstelle Eisfeld-Süd (B 4)

Die Anschlußstelle schließt die Bundesstraße B 4 an die A 73 an. Sie ist von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Gewerbegebietes südöstlich von Eisfeld. Ursprünglich war diese AS bei Rottenbach unmittelbar südlich an der Landesgrenze Thüringen/Bayern auf bayerischem Gebiet geplant. Jene Planung folgte in erster Linie ökologischen Belangen, da der ehem. Grenzstreifen auf Thüringer Seite Anfang der 90er Jahre einstweilig unter Naturschutz gestellt war. Später entfiel der genannte Bereich zwischen B 4 und K 21 aus der Schutzgebietskulisse, so daß nun die AS auf dem ehemaligen Grenzstreifen gebaut werden kann.

Daten und Fakten
 
VKE 5211 VKE 5212 VKE 5213 VKE 5214
Länge ca. 7,5 km ca. 7,9 km ca. 11,6 km ca. 6,5 km
Lage südl. AD Suhl - AS Suhl-Süd (B 247) südl. AS Suhl-Süd (B 247) - AS Schleusingen (B 4) öst. AS Schleusingen (B 4) - nordwestl. AS Eisfeld-Nord nordwestl. AS Eisfeld-Nord - südl. Lgr. TH/BY
Anschlußstellen - Suhl-Sehmar
- Suhl-Süd (B 247)
Schleusingen (B 4)   - Eisfeld-Nord (B 4)
- Eisfeld-Süd (B 4)
Bauwerke Talbrücken
- Haseltal (845 m)
- Wiesental (252 m)
- Langer Grund (372 m)
5 Überführungsbauwerke
Talbrücken
- Wallersbach (501 m)
- Dambach (370 m)
- Leuketal (216 m)
- Silbach (335 m)
- Ochsengrund (186 m)
- Feuchter Grund (122 m)
- St. Kilian (442 m)
5 Überführungsbauwerke
Talbrücken
- Nahe (430 m)
- Schleuse (680 m)
- Wiedersbach (170 m)
- Brünn (650 m)
- Sulzebach (270 m)
- Weißa (250 m)
2 weitere Autobahnbrücken über eine Eisenbahnlinie bzw. einen Wirtschaftsweg
4 Überführungsbauwerke
6 Autobahnbrücken, darunter die Talbrücke Werratal (480 m)
1 Überführungsbauwerk
Besonderheit PWC-Anlage Hirschbach PWC-Anlage bei Eisfeld

Vielfältige Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft

Dem Vermeidungs- und Verursacherprinzip folgend, muß für Eingriffe in die Natur und Landschaft, die durch Bau, Anlage und Betrieb einer Autobahn entstehen und nicht vermieden bzw. vermindert werden können, Ausgleich bzw. Ersatz geschaffen werden. Neue Bäume und Hecken müssen gepflanzt, Lebensräume für die Pflanzen- und Tierwelt an anderer Stelle eingerichtet oder aufgewertet werden. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden. Dabei wird darauf geachtet, daß die Maßnahmen in räumlichem und funktionalem Zusammenhang zu vorhandenen bzw. beeinträchtigten Bestandteilen von Natur und Landschaft stehen.
Parallel und in enger Abstimmung mit der eigentlichen Straßenplanung wird ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erarbeitet. Die durch die Autobahn hervorgerufenen Beeinträchtigungen werden als Konflikte erfaßt und nach ihrer Schwere bewertet. Entsprechend werden Maßnahmen entwickelt, die der Vermeidung/Verminderung von Eingriffen dienen (z.B. Bauwerksoptimierungen, Schutzzäune, Umsetzen von Vorkommen) bzw. als Ausgleich oder Ersatz für beeinträchtigte Funktionen von Natur und Landschaft zu realisieren sind. Die Maßnahmen des LBP sind Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens und -beschlusses.
Der Bau von Trasse und Anlagen der A 73 in den vorliegenden vier Verkehrseinheiten nimmt eine Fläche von ca. 245 ha durch Versiegelung und Überformung in Anspruch. Hinzu kommen noch einmal mehrere hundert Hektar, in denen nach naturschutzfachlicher Sicht randliche Beeinträchtigungen (z.B. Lärm- und Schadstoffemission, Zerschneidungswirkung, Lichtverlust) dauerhaft stattfinden sowie vorübergehende Flächeninanspruchnahmen (z.B. Baustraßen). Zur Kompensation all dieser Eingriffe und Störungen sind auf ca. 675 ha Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Schwerpunkte sind:

Diese Maßnahmen sollen - soweit möglich - im weiteren Umfeld des Eingriffsbereichs realisiert werden und so insgesamt auch zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes beitragen. Zusätzlich werden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch umfängliche Gestaltungsmaßnahmen (Begleitgrün) am Trassenkörper kompensiert (ca. 155 ha).

Planfeststellung

Das Planfeststellungsverfahren für die Verkehrseinheit (VKE) 5211 wird im Sommer 2000, für die beiden VKE 5212/13 voraussichtlich Ende 2000 eingeleitet. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens sind Unterlagen, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, die erkennen lassen, wo, in welchem Umfang und in welcher Weise die BAB A 73 zwischen dem AD Suhl und der Landesgrenze TH/BY neu angelegt werden soll.
Durch die Planfeststellung wird das Bauvorhaben unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange in die Umwelt eingeordnet. Dabei wird entschieden, inwieweit in die Rechte anderer eingegriffen werden muß. Dies geschieht nach dem Grundsatz: Jeder Plan, der zu seiner Durchführung einen Eingriff in privates Eigentum erfordert, muß dem Wohl der Allgemeinheit dienen.
Im Planfeststellungsverfahren werden die öffentlich-rechtlichen Beziehungen im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben abschließend geregelt. Entschädigungsfragen können durch das Verfahren jedoch nicht geregelt werden, sondern bleiben einer gesonderten Einigung vorbehalten. Gegen die Unterlagen, die von der Öffentlichkeit eingesehen werden können, kann jeder, dessen Belange bei Durchführung des Planvorhabens berührt werden, Einwendungen geltend machen. Die Einwendungen sind keine Rechtsbehelfe in einem förmlichen Widerspruchsverfahren, sondern Äußerungen, mit denen die Beteiligten ihre Vorstellungen zu dem Plan, ihre rechtlichen und tatsächlichen Bedenken und Anregungen sowie Änderungswünsche vortragen können. Über die Einwendungen wird durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Der Planfeststellungsbeschluß kann nur beim Bundesverwaltungsgericht Berlin durch Klage angefochten werden, sofern eine Rechtsbeeinträchtigung geltend gemacht werden kann.