VDE-Zubringerprojekt            B 96 n Stralsund – Rügen

 

44,5 km vierstreifiger Neubau in Mecklenburg-Vorpommern

 

·        Investitionen (aktuelle Kosten)       - ca. 428 Mio. DM für Bau und Grunderwerb

 

 

Als weiteres bedeutendes Verkehrsinfrastrukturprojekt in Mecklenburg-Vorpommern steht die Realisierung des Rügenzubringers von der A 20 bis Bergen an. Einvernehmlich zwischen Bund und Land wurde eine zeitgleiche Fertigstellung mit der A 20 in 2005 vereinbart. Im März 1999 wurde der DEGES die Projektverantwortung für diesen Zubringer übertragen, mit Ausnahme der sich überlagernden Abschnitte der im Bau befindlichen Ortsumgehung Stralsund mit dem Zubringer.

 

Im Gegensatz zu den übrigen Abschnitten des Zubringers ist für die Strelasundquerung eine teilweise Finanzierung mit privaten Geldern vorgesehen, um eine frühere Realisierung des Projektes zu gewährleisten als es mit der herkömmlichen Finanzierung möglich wäre. Dem privaten Investor wird dafür eingeräumt, eine Maut für die Dauer des Konzessionsvertrages von 30 Jahren zu erheben. Ein Baubeginn wird bereits für die 2. Jahreshälfte 2002 angestrebt.

 

Planungs- und Baustand

 

·        Für die beiden Streckenabschnitte von der A 20 bis Wilmshagen und Teschenhagen laufen die Planfeststellungsverfahren. Angestrebt wird eine gemeinsame Verkehrsfreigabe Ende 2003 zeitgleich mit der Ortsumgehung Stralsund.

·        Die Planfeststellung für die "zweite Strelasundquerung" ist bereits eingeleitet. Es entsteht ein rd. 3 km langes Brückenbauwerk parallel zum vorhandenen Rügendamm. Der Ziegelgraben wird mit einer eleganten Schrägseilbrücke mit einer Durchfahrtshöhe von 42 m überspannt.

·        Für den Abschnitt Altefähr bis Bergen sind die Planungsaufträge vergeben, damit spätestens in 2003 mit den Brücken- und Streckenbauarbeiten begonnen werden kann, um ebenfalls 2005 diesen Abschnitt für den Verkehr freizugeben.

 

Grunderwerb

 

Im Bereich zwischen AS Wilmshagen (L 30) und AD A 20/B 96 n läuft der Grunderwerb. Zum großen Teil wurde mit den Pächtern bereits Übereinkunft zur Entschädigung erzielt. Für komplizierte Problemfälle, insbesondere bebaute Grundstücke im Bereich AS Altefähr – AS Rügendamm, werden gegenwärtig gutachterliche Untersuchungen vorbereitet, um möglichst schnell zu Entscheidungen über die Betriebsbeeinträchtigungen während der Bauzeit zu kommen.

 



Zurück